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Spenden

Foto: 20-Euro-Schein liegt gefaltet zu einem Shirt auf dem Boden
Pixabay

Ich freue mich über jede Spende und sage an dieser Stelle bereits DANKE!

Mit einer Spende von:

  • 10 € kann ich 150 Aufkleber
  • 20 € kann ich 100 Buttons
  • 25 € kann ich 1000 Visitenkarten
  • 30 € kann ich 120 Kugelschreiber
  • 35 € kann ich 2 Sprühschablonen
  • 40 € kann ich 45 Fahrradsattel-Überzieher
  • 50 € kann ich 10 DIN A4 Plakate
  • 100 € kann ich 20 Stoffbeutel

kaufen.

Spende per Überweisung

  • Empfänger - SPD Kreisverband Marzahn-Hellersdorf
  • Berliner Volksbank
  • IBAN DE27 1009 0000 3743 4250 05
  • Verwendungszweck: Wahlkampf Enrico Bloch

Wichtig!

Für eine ordnungsgemäße Bearbeitung, bitte eine E-Mail an enrico.bloch@spd.de mit dem Betreff Wahlkampfspende und folgenden Angaben senden:

  • vollständiger Name (bei juristischen Personen Firmenname, Adresse, Geschäftsführer*in);
  • vollständige Adresse;
  • Höhe Wahlkampfspende;
  • bei SPD-Mitgliedern die Mitgliedsnummer.

Wird die Spendenbescheinigung auf die/den Firmeninhaber*in ausgestellt, kann die Firma die Spende nicht steuerlich geltend machen.

Wann wird die Spendenquittung benötigt?

Nicht annehmen darf ich:

  • Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie von Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen;

  • Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen;

  • Spenden von außerhalb Deutschlands;

  • Spenden von Berufsverbänden, die diesen mit der Maßgabe zugewandt wurden, sie an die Partei weiterzuleiten;

  • Spenden von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen;

  • anonyme Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 500,00 € betragen;

  • Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden;

  • Spenden, die von einem Dritten gegen ein von der Partei zu zahlendes Entgelt eingeworben werden, das 25 % des Werts der eingeworbenen Spende übersteigt.

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